Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernimmt Thomas Wollert Kommunikationslösungen (im Folgenden „Auftragnehmer“) die Platzierung von Werbemitteln in verschiedenen Online-Angeboten. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
1. Auftragsabwicklung
- Die unter https://www.wollert.de aufrufbaren Preise und Rabatte sind unverbindlich. Die auf den Internet-Seiten angegebenen Leistungen verstehen sich vorbehaltlich aktueller Verfügbarkeit. Ein Auftrag kommt grundsätzlich zustande, indem der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein verbindliches Angebot per E-Mail unterbreitet. Sofern im Angebot keine gesonderte Annahmefrist geregelt ist, kann es innerhalb von 3 Werktagen per E-Mail angenommen werden. Danach darf der Auftraggeber die angebotene Leistung gegenüber einem Dritten anbieten (also Werbekapazitäten anderweitig vergeben).
- Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge oder Werbemittel abzulehnen, insbesondere auch von Anzeigenkollektiven. Dafür ist keine Angabe von Gründen erforderlich. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich benannte Werbetreibende angenommen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Mandatsnachweis zu verlangen.
- Der Auftragnehmer wird das zur Veröffentlichung bestimmte Werbemittel für die vertraglich vereinbarte Dauer, bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten AdImpressions (Einblendungen) oder bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten AdClicks (Klicks) in dem festgelegten Online-Angebot platzieren.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbekampagne unverzüglich nach Beginn oder Änderung der Auslieferung zu überprüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb von 3 Tagen zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Schaltung im Sinne von § 640 BGB als abgenommen.
- Die Ziel-URL, mit der das Werbemittel verknüpft wird, ist während der gesamten Schaltungsdauer abrufbar zu halten. Sollte der Auftraggeber Störungen bei der Verlinkung feststellen, so wird er den Auftragnehmer unverzüglich davon in Kenntnis setzen.
2. Werbemittel
- Die Anlieferung der Werbemittel hat rechtzeitig vor Schaltungsbeginn per E-Mail zu erfolgen. Rechtzeitig bedeutet im Falle der Buchung von Stellenanzeigen 24 Stunden vor Schaltungsbeginn und für alle anderen Werbemittel 3 Werktage vor Schaltungsbeginn. Für die Schaltung kommen grundsätzlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Die dort genannten technischen Spezifikationen bilden einen wesentlichen Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer wird festgestellte Mängel unverzüglich nach Feststellung anzeigen. Im Falle einer verspäteten Übermittlung ist eine ordnungsgemäße Erfüllung der Kampagne nicht mehr möglich. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall bestehen und eine Rückzahlung scheidet aus, es sei denn, den Auftraggeber trifft an der Verzögerung kein Verschulden.
- Der Auftraggeber haftet dafür, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind. Dateien mit Computerviren kann der Auftragnehmer löschen, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Auftragnehmer behält sich zudem Ersatzansprüche vor, wenn die Computerviren einen weiteren Schaden verursachen.
- Werden mehrere Werbemittel für eine Buchung angeliefert, lässt der Auftragnehmer diese gleichmäßig rotieren, wenn nicht ein Motivplan mit anderen Informationen mitgeliefert wird.
- Der Auftragnehmer behält sich in jedem Fall vor, Schaltungen als Werbung kenntlich zu machen.
- Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle erforderlichen Rechte an dem Werbemittel besitzt und die Schaltung nicht gegen anwendbares Recht verstößt. Er stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Außerdem wird der Auftragnehmer von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer nach Treu und Glauben bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten unterstützen.
- Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer sämtliche für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.
- Darüber hinaus ist der Auftragnehmer vorbehaltlich eines jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftraggebers dazu berechtigt, Namen, Logo und Werbemittel des Auftraggebers für Eigenwerbung zu nutzen und damit auf die bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die überlassenen Werbemittel zeitlich unbegrenzt zu archivieren. Eine Verpflichtung, eine Archivierung vorzunehmen oder Werbemittel an den Auftraggeber zurückzuschicken, besteht jedoch nicht.
3. Gewährleistung
- Der Auftragnehmer gewährleistet eine dem üblichen Standard entsprechende Auslieferung des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch auch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine fehlerfreie Darstellung in jedem Fall zu garantieren. Ein Fehler liegt insbesondere nicht vor, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten oder veralteten Hard- oder Software
- durch Störung der Rechner oder Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch nicht aktualisierte Darstellung auf Proxy-Servern (Zwischenspeichern).
- Fällt die Schaltung von Werbung aus Gründen aus, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere höherer Gewalt, Streik, auf Grund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen im Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. Netzbetreibern oder Leistungsanbietern) oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen.
4. Zahlungsbedingungen und -verzug
- Ist in den Angeboten kein Zahlungsziel genannt, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- Der Auftragnehmer kann in Einzelfällen Vorauszahlung verlangen.
- Der Auftragnehmer gewährt 15% AE-Provision bei Fakturierung an Agenturen. Diese muss im Angebot benannt und entsprechend vereinbart werden.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Mahn- und Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der Auftraggeber. Außerdem kann der Auftragnehmer die Schaltung bis zur Bezahlung zurückstellen und für zukünftige Aufträge Vorauszahlung verlangen.
- Zusätzliche Kosten für die Erstellung oder Änderung von Werbemitteln und Texten sind nicht Teil der Werbeschaltungsvergütung. Sie werden gesondert vereinbart und berechnet.
5. Haftung
- Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Auftragnehmer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
- Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung grundsätzlich ausgeschlossen und der Auftragnehmer haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf), in diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- Die sich aus b. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist Berlin.
- Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt für Klagen als Gerichtsstand Berlin als vereinbart.
- Es gilt ausschließlich das unvereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Deswegen gelten die AGB immer nur für den jeweiligen Auftrag in der zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Fassung.
- Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Vielmehr werden die Parteien versuchen, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Vertragsparteien verfolgten wirtschaftlichem Zweck am nächsten kommt.
Stand: 01.01.2025